Verrechnung
Wann müssen Sie beim Zahnarzt etwas bezahlen ?
Für den Patienten fallen Kosten an, sobald eine Privat-Behandlung durchgeführt wird, oder eine Zuzahlung zum Kassen-Beitrag erforderlich ist.
Sie bekommen eine Honorarnote (Rechnung) gestellt, die Sie mit uns verrechnen.
Finanzierung oder Ratenzahlung müssen VOR Beginn der Behandlung vereinbart werden.
Ebenso müssen VOR der Behandlung Anträge für technische Versorgungen an die jeweilige Krankenkasse des Patienten gestellt werden, da sich im Nachhinein herausstellen kann, dass Sie keinen Anspruch auf Kosten-Rückerstattung haben.
Dies begründet sich daraus, dass nach einer geleisteten Zuzahlung der Krankenkasse eine Wartezeit entsteht in der keine weitere Zuzahlung bewilligt wird, z.B. für eine Dauer-Prothese entstehen 6 Jahre Wartezeit, Füllungen 2 Jahre, etc.
Bei technischen Arbeiten oder größeren Beträgen, muss im Voraus eine Anzahlung geleistet werden. Die Restzahlung erfolgt unmittelbar nach Erbringung der Leistung durch den Zahnarzt.
Prinzipiell haben Patienten das Recht Honorarnoten für privat verrechnete Leistungen, die im Kassenvertrag festgelegt sind, bei Ihrer Krankenkasse einzureichen und können bis zu 80% des Kassentarifs erstattet bekommen.
Folgende Zahlungsmöglichkeiten bieten wir an:
.>>...Bankomat
.>>..BAR - Zahlung
.>>..Finanzierung oder Ratenzahlung über einen Finanzierungspartner
Sehr geehrte Patienten!
Wir freuen uns Sie in unserer neuen Ordination begrüßen zu dürfen.
DDr. Dominik Majewski
Geylinggasse 27/16
1130 Wien
Nach der Übernahme der Ordination von Fr. Dr. Wernhart-Hallas mit 1.Feb.2022 ist unser neues Team weiterhin für Sie da.
Hier finden Sie Informationen zu
COVID-19 Verhaltens-Maßnahmen!
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Wir freuen uns darauf Sie kennen zu lernen!
Öffnungszeiten:
Montag | 8 - 13 | |
Dienstag | 8 - 13 | |
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Donnerstag | 14 - 19 | |
Freitag | 8 - 13 |
Private Termine sind auch außerhalb dieser Zeiten möglich.

DDr. Dominik Majewski