Verrechnung
Wann müssen Sie beim Zahnarzt etwas bezahlen ?
Ihre Krankenkasse bezahlt nur bestimmte als Kassen-Leistungen festgelegte Behandlungen.
Für einige Leistungen ist eine private Zuzahlung zum Kassen-Beitrag erforderlich. Ein sogenannter Selbstbehalt.
Alle anderen Behandlungen werden als Privat-Leistungen direkt mit den Patienten verrechnet.
Für diese bekommen Sie eine Honorarnote (Rechnung) gestellt.
Aus gegebenem Anlass ist bei mir keine Ratenzahlung mehr möglich, jedoch können Sie diese VOR Beginn der Behandlung bei einem Kreditinstitut ansuchen. Weitere Informationen finden Sie unter Finanzierung.
Ebenso müssen VOR Beginn der Behandlung Anträge für technische Versorgungen an die jeweilige Krankenkasse des Patienten gestellt werden, da sich im Nachhinein herausstellen kann, dass Sie keinen Anspruch auf einen Kassen-Beitrag haben.
Dies begründet sich daraus, dass nach Zuzahlung eines Kassen-Beitrages durch Ihre Krankenkasse eine Wartezeit entsteht in der keine weitere Zuzahlung bewilligt wird, z.B. für eine Dauer-Prothese 6 Jahre Wartezeit, Füllungen 2 Jahre, etc.
Bei technischen Arbeiten, muss im Voraus eine Anzahlung (50%) geleistet werden. Die Restzahlung erfolgt unmittelbar nach Erbringung der Leistung durch den Zahnarzt.
Prinzipiell haben Patienten das Recht Honorarnoten für privat verrechnete Leistungen, die im Kassenvertrag festgelegt sind, bei Ihrer Krankenkasse einzureichen und können bis zu 80% des Kassentarifs erstattet bekommen.
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